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Grundwasser

Die Zustandsbestimmung 2021 für die Grundwasserkörper wurde für den 3. Bewirtschaftungsplan 2022 - 2027 nach den Vorgaben der Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung (GrwV) vom 9. November 2010) vorgenommen.

Für die Ermittlung des mengenmäßigen Zustandes der Grundwasserkörper wurde das Einstufungskriterium Grundwasserstand verwendet. Für die Bewertung des chemischen Zustandes wurden alle wasserrahmenrichtlinienrelevanten chemischen Parameter zu Grunde gelegt.

Sachsen-Anhalt hat Anteil an 80 Grundwasserkörpern (siehe Diagramm). Sachsen-Anhalt ist für 52 Grundwasserkörper federführend. Im Ergebnis weisen 71 einen guten mengenmäßigen Zustand auf. In einem guten chemischen Zustand sind 50 Grundwasserkörper. Abweichungen resultieren zumeist aus Überschreitungen von Grenzwerten zum guten chemischen Zustand für Nitrat, Sulfat oder Ammonium. In zwei Grundwasserkörpern im Bereich des ehemaligen Chemiedreiecks ergeben sich aus Altlasten (Deponien und Altstandorte) spezielle Probleme. In einem Grundwasserkörper ist eine Salzhalde für den schlechten Zustand verantwortlich. Die Gründe für einen schlechten mengenmäßigen Zustand liegen für das Gebiet von Sachsen-Anhalt neben der Beeinflussung durch Braunkohletagebau unter anderem auch an klimatischen Veränderungen.

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Referat 23 - Abwasserbeseitigung, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Wasserversorgung, Gewässerschutz, Wasserrahmenrichtlinie

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Hans Peschel
Telefon: +49 391 567-1545
Telefax: +49 391 567-1559

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