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Vierter Bewirtschaftungszeitraum

Die erste Anhörung für den vierten Bewirtschaftungszeitraum nach Wasserrahmenrichtlinie beginnt.

Die erste Anhörungsstufe für den vierten Bewirtschaftungszeitraum nach Wasserrahmenrichtlinie beginnt. Zum 22. Dezember 2024 werden die Zeitpläne und Arbeitsprogramme zur Erstellung der Bewirtschaftungspläne sowie die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung für die Flussgebietseinheiten Elbe und Weser veröffentlicht. Sechs Monate lang kann die Öffentlichkeit dazu Stellung nehmen.

Für die Veröffentlichung innerhalb von Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt die zuständige Wasserbehörde. Die Anhörungsdokumente mit den Zeitplänen und Arbeitsprogrammen sowie die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung der Flussgebietseinheiten Elbe und Weser werden auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes veröffentlicht.

Daten und Berichte

Aktuelle Daten und Berichte zum Gewässerzustand in Sachsen-Anhalt können nachfolgend abgefragt werden:

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Termine

Die folgenden Termine stehen demnächst an:

Die 27. Sitzung des Gewässerbeirates zur Umsetzung der EU-WRRL in Sachsen-Anhalt ist für das erste Quartal 2025 geplant.

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Dritter Bewirtschaftungszeitraum

Für die Veröffentlichung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der Flussgebietsgemeinschaften Elbe und Weser für den dritten Bewirtschaftungszeitraum in Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt zuständig. Die Öffentliche Bekanntmachung ist mit Amtsblatt Nr. 12 des Landesverwaltungsamtes vom 15. Dezember 2021 erfolgt. Die Zusammenfassung des Landesbeitrags von Sachsen-Anhalt ist als Gewässerrahmenkonzept ebenfalls auf der Seite des Landesverwaltungsamtes veröffentlicht sowie hier einsehbar.

Darüber hinaus sind weitere Informationen zum Ergebnis des Anhörungsverfahrens für den Dritten Bewirtschaftungszeitraum auf den Internetseiten der Flussgebietsgemeinschaft Elbe  und der Flussgebietsgemeinschaft Weser zu finden.

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Veröffentlichung zum Gewässerschutz

Die veröffentlichte Broschüre „Wasser bewegt/Heft 5 – Sachsen-Anhalt verbessert seine Gewässer“ enthält beispielhafte Projekte der letzten vier Jahre zum Gewässerschutz in Sachsen-Anhalt und kann bei Bedarf in begrenzter Anzahl auch als Druckversion zur Verfügung gestellt werden.

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Bewirtschaftungsplanung

Für die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Sachsen-Anhalt werden Bewirtschaftungspläne erstellt.

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Finanzierung

Sachsen-Anhalt finanziert Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.

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Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeit wird über die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie informiert und beteiligt.

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Referat 23 - Abwasserbeseitigung, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Wasserversorgung, Gewässerschutz, Wasserrahmenrichtlinie

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Ansprechpartner: Hans Peschel
Telefon: +49 391 567-1545
E-Mail: Saubereswasser(at)mwu.sachsen-anhalt.de