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Bewirtschaftungsplanung

Bewirtschaftungsplanung

Die am 22.12.2000 in Kraft getretenen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), umgesetzt in deutsches Recht durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), verpflichtet die Mitgliedstaaten, alle Gewässer grundsätzlich in einen guten Zustand zu bringen. Dazu sind Bewirtschaftungspläne zu erstellen, die die zur Erreichung der Ziele notwendigen Maßnahmen enthalten. Für Wasserkörper, die die Ziele bis 2015 nicht vollständig erreichen, sind in zwei weiteren Bewirtschaftungszeiträumen zwischen 2016 bis 2021 beziehungsweise 2022 bis 2027 Maßnahmen zu planen.

Sachsen-Anhalt hat Anteile an den Flussgebietseinheiten Elbe und Weser. Der größte Teil der Landesfläche gehört zum Flusseinzugsgebiet der Elbe (Gesamteinzugsgebiet: 148.268 km² / Deutschland: 97.175 km² - 65,54 %). Die Elbe ist ein europäischer Strom, dessen Einzugsgebiet sich über die vier Staaten Deutschland, Tschechien, Polen und Österreich erstreckt. In Deutschland haben folgende zehn Bundesländer „Anteil“ an der Elbe: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin, Thüringen und Bayern.

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Vorranggewässer in Sachsen-Anhalt

Für die Wiederherstellung einer standortgerechten Ausbildung der heimischen Fischfauna eines Fließgewässersystems spielt neben der natürlichen Gewässerstruktur die ökologische Durchgängigkeit eine wesentliche Rolle. Diese ist durch Ausbaumaßnahmen oder Querbauwerke in vielen Fällen gestört. Besonders Querbauwerke verhindern Wanderungen von Fischen stromauf in die Flüsse oder stromab ins Meer. Davon betroffen sind einst in unsren Gewässern heimische Wanderfischarten wie Flussneunauge, Meerneunauge, Lachs, Meerforelle, Quappe und Aal, die ihre Laichplätzen in vielen Fällen nicht mehr erreichen können.

Das Vorranggewässersystem (12.5 MB)  Sachsen-Anhalt zeigt, welche Gewässer besonders wichtig sind, damit diese Wanderfischarten wieder mehr Raum im Gewässersystem finden. Hier sollen in den nächsten Jahren vorrangig Maßnahmen zur Entwicklung und zur Herstellung der Durchgängigkeit ansetzen.

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Ziele und Fristen

Wasser ist nicht nur Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Wasser ist nicht zuletzt Lebensmittel Nummer Eins. Sauberes Wasser ist daher ein Gebot der Stunde.

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie trägt dem Rechnung. Sie hat sich einen nachhaltigen Gewässerschutz auf die Fahnen geschrieben. Das heißt: Gewässerschutz wird nicht länger als nationale Aufgabe verstanden. Maßnahmen zur Steigerung der Wasserqualität machen nicht länger an Ländergrenzen halt. Vielmehr wird Gewässergüte von der Quelle bis zur Mündung betrachtet. Insoweit beschreibt die Wasserrahmenrichtlinie ein neues Zeitalter für den Gewässerschutz in Europa.

Das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist anspruchsvoll und folgt einem festgelegten Zeitplan (123 KB). Alle Oberflächengewässer und das Grundwasser sollen europaweit nach einheitlichen Kriterien bewertet und wo nötig mit einem speziellen Masterplan zu einem "guten ökologischen Zustand" geführt werden. Wo das bislang nicht möglich war, kann die Frist bis 2027 verlängert werden. In bestimmten Fällen werden Ausnahmen zugelassen.

Kerninstrument der Wasserrahmenrichtlinie sind die Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne. In Auswertung der vorliegenden Ergebnisse sollen dabei gemeinsam mit allen Beteiligten verhältnismäßige und zielgerechte Lösungsansätze für die Umsetzung erarbeitet werden.

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Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm

Bewirtschaftungspläne einschließlich der Maßnahmenprogramme sind die zentralen Instrumente zur Umsetzung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Sie enthalten aufeinander abgestimmte Rahmenplanungen, welche die Gewässer schützen und wo nötig verbessern sollen. Integraler Bestandteil des Bewirtschaftungsplanes ist das Maßnahmenprogramm. Hier sind alle Maßnahmen aufgeführt, die innerhalb der Geltungszeit des Bewirtschaftungsplanes umgesetzt werden sollen. Daneben gibt der Bewirtschaftungsplan Auskunft über den Zustand der Gewässer und die innerhalb der Flussgebiete drängenden wasserwirtschaftlichen Fragen.

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Gewässerentwicklungskonzepte in Sachsen-Anhalt

Eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung von Maßnahmen sind Gewässerentwicklungskonzepte. Insgesamt werden im Land 22 Gewässerentwicklungskonzepte erarbeitet. Die fertiggestellten Gewässerentwicklungskonzepte können hier eingesehen werden.

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Gewässerrahmenkonzept Sachsen-Anhalt 2022 bis 2027

Am 22. Dezember 2021 sind die aktualisierten Bewirtschaftungspläne und die Maßnahmenprogramme der Flussgebietsgemeinschaft Elbe und Weser veröffentlicht worden. Sie wurden am 15. Dezember 2021 im Amtsblatt Nr. 12 des Landesverwaltungsamtes bekannt gemacht. Das Gewässerrahmenkonzept  Sachsen-Anhalt für den Zeitraum 2022 bis 2027 enthält eine Zusammenfassung des Landesbeitrags von Sachsen-Anhalt für die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme. Weitere Informationen zu den Maßnahmenprogrammen Oberflächenwasser und Grundwasser sowie Übersichtskarten zu den Oberflächenwasser- und Grundwasserkörpern sind auf den Internetseiten des Landesverwaltungsamtes zu finden.

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Umgesetzte Maßnahmen

Die Broschüren "Wasser bewegt 1 bis 5: Sachsen-Anhalt verbessert seine Gewässer - Erfolge, Erfahrungen, Erwartungen" informieren über die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen-Anhalt und stehen hier zum Download bereit: 

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Monitoring und Gewässerzustand

Jedermann betreibt „Monitoring“. Fiebermessen, turnusmäßige Zahnarztbesuche oder auch der tägliche Gang auf die Waage sind Monitoring. Gewässermonitoring ist nicht nur für die Zustandsüberwachung erforderlich, sondern macht dort, wo Kosten entstehen, eine Effizienzeinschätzung von Maßnahmen möglich. Dafür werden in unseren Fließgewässern, Seen und Grundwasserkörpern regelmäßig Zustandsdaten erhoben, die eine Charakterisierung und Bewertung von Gewässern zulassen.

Die Daten werden im Portal des Gewässerkundlichen Landesdienstes (GLD) veröffentlicht.

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Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie 2022 bis 2027

Im Maßnahmenprogramm für den Bewirtschaftungszeitraum 2022 bis 2027 sind alle Maßnahmen aufgeführt.

Daneben gibt der Bewirtschaftstungsplan Auskunft über den Zustand der Gewässer und die drängenden wasserwirtschaftlichen Fragen in den Flussgebieten.

Referat 23 - Abwasserbeseitigung, Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Wasserversorgung, Gewässerschutz, Wasserrahmenrichtlinie

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Leipziger Straße 58
39112 Magdeburg

Hans Peschel
Telefon: +49 391 567-1545
Telefax: +49 391 567-1559

E-Mail: saubereswasser(at)mwu.sachsen-anhalt.de